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    Zur Prüfung befähigte Person von Fahrzeugen gemäß DGUV-V 70

     

    Zum Thema Durch regelmäßige Sachkundigenprüfung an Fahrzeugen als Arbeitsmittel können in Fuhrparks, bei Autoverleihern, aber auch bei von Arbeitgebern den Beschäftigten als Firmenwagen zur Verfügung gestellten Fahrzeugen technische Mängel und Fehler systematisch entdeckt und beseitigt werden. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen haben ihre Fahrzeuge regelmäßig, jedoch mindestens einmal jährlich, durch eine befähigte Person auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen (§ 57 der DGUV V1). Die (neue) BetrSichV verpflichtet sie, durch eine Gefährdungsbeurteilung die Prüfungen selbst festzulegen und durchzuführen bzw. durchführen zu lassen. Die Prüfung an Fahrzeugen darf ausschließlich durch befähigte Personen zur Prüfung von Fahrzeugen durchgeführt werden. Personen, die als befähigte Person bestellt werden können, müssen aufgrund der Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahen beruflichen Tätigkeit entsprechende Arbeitsmittel prüfen, warten, ggf. instand setzen dürfen.

     

    Zielsetzung Das zweitägige Seminar „Zur Prüfung befähigte Person von Fahrzeugen “ im Haus der Technik e.V. vermittelt das Know-how zur Bestellung als Befähigte Person zur Prüfung von Fahrzeugen mit umfassendem Praxisteil zur unmittelbaren Anwendung des zuvor erworbenen theoretischen Wissens. 

    Veranstaltungsort: Erftstadt
    Termin: 20.11.2025 – 21.11.2025
    www.hdt.de/VA25-00332

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