Lithiumbatterien – Versand und Lagerung

 

Zum Thema Seit 1993 unterliegt die Beförderung von Lithiumbatterien den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter. Diese haben in den vergangenen 30 Jahren so sehr an Komplexität zugenommen, dass der Versender sehr gute Kenntnisse dieser Regelungen haben muss, um nichts falsch zu machen. Das betrifft den Versand neuer Lithiumbatterien sowie den Versand von Geräten, die neue Batterien oder gebrauchte, beschädigte oder defekte Lithiumbatterien enthalten. Betroffen sind auch Geräte, die Batterien zur Diagnose und Reparatur oder zur Entsorgung enthalten. Somit ist die gesamte Lieferkette betroffen – vom Hersteller über den Groß- und Einzelhandel (stationär/online) bis zum Anwender, der Lithiumbatterien in die Lieferkette zurückgibt oder entsorgt. Kein Versand von Lithiumbatterien ohne Lagerung; auch dafür gibt es Vorgaben, die der Lagerhalter kennen sollte, will er seinen Versicherungsschutz nicht verlieren. Insofern sind auch Lagerlogistiker angesprochen.

 

Zielsetzung Informationen für die richtige Verpackung Kennzeichnung der Versandstücke Bezettelung der Versandstücke Beförderungsdokumentation nützliche Informationen (der Schadenversicherer) über die Lagerung von Lithium-Ionen Batterien. 

Veranstaltungsort: Essen
Termin: 13.11.2024 – 13.11.2024
www.hdt.de/VA24-00796